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Neues zum AVG - Altersvermögens-Gesetz.

Das einzig Gute an der Reform bekommt jetzt einen Rahmen

Das neue Altersvorsorgedepot kommt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Neu ist insbesondere das Altersvorsorgedepot, mit dem auch ohne Kapitalgarantie beispielsweise in Fonds und ETFs investiert werden kann. Kapitalerträge bleiben während der Ansparphase unversteuert.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die neue Förderung auf einen Blick

Besonders interessant ist die Förderung kleinerer Sparbeiträge. Bis zu einem Eigenbeitrag von 360 € im Jahr – also 30 € monatlich – zahlt der Staat 50 % dazu. Aus 30 € Eigenbeitrag werden damit 45 € für die Altersvorsorge.

50 % staatliche Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
540 € maximale Grundzulage pro Jahr
bis 300 € zusätzliche Förderung pro Kind und Jahr

Für Beiträge oberhalb von 360 € bis insgesamt 1.800 € jährlich beträgt die Grundzulage anschließend 25 %.

Der größte Förderhebel liegt bei 30 € monatlich. Bei diesem Einstieg wird die höchste Förderquote vollständig ausgeschöpft. Auch die uns vorliegende Übersicht stellt diesen Betrag als zentralen Förderkern heraus.
Quelle: Deutscher Bundestag

Warum wir derzeit noch nicht zum schnellen Abschluss raten

Banken und Neobroker bringen sich bereits für das neue Altersvorsorgedepot in Stellung und werben vor allem mit günstigen ETF- und Depotlösungen. Altersvorsorge besteht aber nicht nur aus der Frage, wie das Geld angespart wird, sondern ebenso daraus, wie daraus später zuverlässig Einkommen bis ans Lebensende entsteht.

Ein reiner Auszahlungsplan muss lediglich mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Danach kann das angesparte Kapital vollständig aufgebraucht sein. Alternativ ist eine lebenslange Leibrente möglich, die das sogenannte Langlebigkeitsrisiko absichert.

Selbst bei einem Altersvorsorgedepot ohne eigene Verrentungsmöglichkeit kann später ein Wechsel zu einem Versicherer für eine lebenslange Rente erforderlich oder sinnvoll sein.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Unser Rat: nichts überstürzen. Sobald die konkreten Produkte, Kosten und Bedingungen der Anbieter feststehen, werden wir diese vergleichen und uns aktiv bei unseren Kunden melden. Entscheidend soll nicht sein, wer ab Januar die lauteste Werbung macht, sondern welche Lösung langfristig zur persönlichen Altersvorsorge passt.

Auch Leser, die noch keine Kunden bei uns sind, können sich gerne bei uns informieren.