Kundeninformation
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) gelten Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensfuehrung, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder Anlage haben kann. Die Originalseite nennt als Beispiele unter anderem Extremwetterereignisse, die Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards oder Korruption.
Art. 3 TVO
Laut Originaltext werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung beruecksichtigt, indem bei der Auswahl von Anbietern und Finanzprodukten die von diesen zur Verfuegung gestellten Informationen einbezogen werden. Anbieter ohne erkennbare Strategie zur Einbeziehung solcher Risiken koennen gegebenenfalls nicht angeboten werden.
Art. 4 TVO
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden nach dem Originaltext derzeit nur bedingt beruecksichtigt, weil die verfuegbaren Informationen der Anbieter noch eingeschraenkt sind. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann eine Beruecksichtigung auf Basis der aktuell verfuegbaren Daten erfolgen.
Art. 5 TVO
Die Verguetung fuer die Vermittlung von Finanzprodukten wird laut Originaltext nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Diese lokale Version basiert auf dem auf `www.sachkontor.de/plfichten-transparenzverordnung-tvo.html` veroeffentlichten Text und stellt sicher, dass die TVO-Informationen auch ohne die Ursprungsseite verfuegbar bleiben.