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Unfall

gesetzlicher Unfallschutz reicht nicht aus...

die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, sobald Angestellte in einem Unternehmen tätig werden.
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wiederherzustellen. Ist das nicht möglich, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen eine Rente.
Diese Rente ist jedoch oft nicht ausreichend.

Mitarbeiterbindung mit einer Unfallversicherung

hier können Sie als Arbeitgeber mit wenig finanziellem Aufwand punkten. Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine betriebliche Unfallversicherung, die ihn auch jenseits seiner Arbeitszeiten hinweg absichert. Dabei stehen neben einer evtl. Rente bei Unfall auch Geldbeträge sofort zur Verfügung, die Ihrem Arbeitnehmer in dieser Situation helfen.
Ein guter und dankbarer Arbeitnehmer überlegt sich den Wechsel zu Ihrem Mitbewerber zweimal, wenn er in seiner jetzigen Position finanzielle Zuwendung in Form zusätzlicher Versicherung erhält.

Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Ausgaben

Eine gute Tat bleibt selten ohne Lohn. Die Aufwendungen einer Gruppen-Unfall oder Unfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten bezahlt, läßt sich zu 100 % absetzen. Das Finanzamt honoriert somit die Leistungen, die Sie für Ihre Arbeitnehmer erbringen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten, die sich für Ihr Unternehmen ergeben.

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