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Transport

wenn Güter auf die Reise gehen...

Nicht jeder Transport ist gleich. Einmal werden eigene Güter von "A" nach "B" befördert. Das nächste Unternehmen befördert die Güter im Auftrag Dritter durch die Republik oder international befördert. Die Anforderungen an die Transportversicherung sind vielfältig und gliedern sich in verschiedene Bereiche.
Nicht jeder benötigt also jede Art der Transportversicherung. Für Sie einen kurzen Überblick:

Warentransport

Unfälle mit Transportmitteln passieren häufig, denn auch Flugzeug, Schiff, Bahn und Lkw sind keine hundertprozentig sicheren Transportmittel. Je nach Transportweg werden die Waren mehrmals umgeladen oder zwischengelagert, was die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts, z.B. durch Diebstahl, deutlich erhöht. Oft haftet der Spediteur oder Frachtführer nur unzureichend oder gar nicht – und auf dem Schaden bleiben Sie als Unternehmer sitzen. Die Warentransportversicherung sichert Sie gegen diese Risiken und die damit verbundenen Folgen ab.

Werkverkehrs-Versicherung

Verunglückt Ihr Firmenfahrzeug mit geschäftsmäßig beförderten Gütern oder wird das Fahrzeug sogar samt Ladung gestohlen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Weder Ihre Kfz-Versicherung noch eine der üblichen Geschäftsversicherungen treten ein. Hier hilft nur eine separate Werkverkehrs-Versicherung.
Sichern Sie sich als Inhaber eines kleinen oder mittelständischen Betriebes gegen dieses Risiko ab. Auch Handelsvertreter, Handelsmakler oder Kommissionäre, die eigene Waren in eigenen Fahrzeugen transportieren, sind betroffen – oftmals, ohne es zu ahnen. Da Unfälle und Diebstähle dieser Art schon längst keine Seltenheit mehr sind, sollte Sie Ihr finanzielles Risiko reduzieren: Die Werkverkehrs-Versicherung bietet Ihnen hierfür die ideale, umfassende Absicherung.

Frachtführer-Haftpflicht

Frachtführer ist, wer gewerbsmäßig die Beförderung von fremden Gütern mit Fahrzeugen des eigenen Betriebs durchführt. Die Tätigkeit beinhaltet nicht nur Verpflichtungen, sondern birgt auch Risiken für den Frachtführer. Während der Beförderung haftet der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen (HGB/CMR). Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb als Frachtführer erlaubt. Die Frachtführerhaftpflicht ist deshalb ein „Muss“ im gewerblichen Gütertransport.

* Die Aufzählung ist nicht abschließend oder komplett. Nähere Infos erhalten Sie in einer persönlichen Beratung.

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